Rechtsprechung
   LG Kiel, 19.03.2018 - 6 O 351/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,58152
LG Kiel, 19.03.2018 - 6 O 351/15 (https://dejure.org/2018,58152)
LG Kiel, Entscheidung vom 19.03.2018 - 6 O 351/15 (https://dejure.org/2018,58152)
LG Kiel, Entscheidung vom 19. März 2018 - 6 O 351/15 (https://dejure.org/2018,58152)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,58152) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 280 Abs 1 BGB, § 288 BGB, § 306a BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 307 Abs 3 BGB
    AGB eines Telekommunikationsdienstleistungsunternehmens: Zulässigkeit der Berechnung pauschaler Mahngebühren, pauschaler Rücklastschriftkosten und pauschaler Kosten aufgrund der Sperrung einer SIM-Karte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Koblenz, 14.07.2016 - 2 U 615/15

    Unterlassungsanspruch: Wirksamkeit der AGB eines Telekommunikationsunternehmens

    Auszug aus LG Kiel, 19.03.2018 - 6 O 351/15
    Dadurch übt die Beklagte ihr Zurückbehaltungsrecht im Sinne des § 273 Abs. 1 BGB aus, um zu verhindern, dass sie weitere Leistungen erbringt, die der Kunde möglicherweise ebenfalls nicht zahlen wird (vgl. OLG Koblenz, Urteil v. 14.07.2016 - 2 U 615/15, juris Rn. 76).

    Die angegriffene Klausel ist auch unwirksam nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, da sie eine Abweichung vom wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung darstellt, indem die Beklagte mit der Sperrung der SIM-Karte keine Leistung für den Kunden erbringt, sondern eigene Interessen verfolgt (vgl. OLG Koblenz, Urteil v. 14.07.2016 - 2 U 615/15, juris Rn. 76).

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 40/08

    Luftverkehrsunternehmen kann keine Pauschale in Höhe von 50 Euro für

    Auszug aus LG Kiel, 19.03.2018 - 6 O 351/15
    Es handelt sich demnach nicht um Schadenskosten, sondern um Aufwendungen zur Durchführung und Abwicklung von Verträgen (vgl. BGH, Urteil v. 17.09.2009 - Xa ZR 40/08, NJW 2009, 3570, 3571; OLG Schleswig, Urteil v. 26.03.2013 - 2 U 7/12 - juris, Rn. 170, 171).

    Hiervon macht die Rechtsprechung dann aber eine Ausnahme, wenn es sich um Aufwendungen zur weiteren Durchführung und Abwicklung des Vertrags handelt, die sich aus der Angebotsstruktur der Beklagten ergeben und die deshalb von dieser selbst zu tragen sind (BGH, Urteil v. 17.09.2009 - Xa ZR 40/08, NJW 2009, 3570, 3571; OLG Koblenz, Urteil v. 30.09.2010 - 2 U 1388/09, MMR 2010, 815, 816; OLG Schleswig, Urteil v. 26.03.2013 - 2 U 7/12 - juris, Rn. 163).

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 6 U 84/13

    Zulässigkeit der Inrechnungstellung von Pauschalen für Rücklastschriften und

    Auszug aus LG Kiel, 19.03.2018 - 6 O 351/15
    Durch die pauschale Einstellung der Rechnungssoftware wird der gleiche Rationalisierungseffekt erreicht wie durch die Aufnahme in die AGB der Beklagten (OLG Schleswig, Urteil v. 15.10.2015 - 2 U 3/15 - juris, Rn. 37; OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.02.2014 - I-6 U 84/13, GRUR-RR 2014, 273, 274).

    Die Geltendmachung der Beträge trotz des Entfernens aus den AGB soll ersichtlich die gerichtliche Überprüfung der Höhe der Mahnkosten verhindern (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.02.2014 - I-6 U 84/13, GRUR-RR 2014, 273, 274).

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 154/04

    Zum Schadenersatzanspruch einer Bank nach Rückgabe einer Lastschrift mangels

    Auszug aus LG Kiel, 19.03.2018 - 6 O 351/15
    Allerdings liegt in der weiteren Geltendmachung dieser Gebühr ein Umgehungsgeschäft im Sinne des § 306a BGB, wonach die AGB-Vorschriften dann anwendbar bleiben, wenn eine als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksame Regelung bei gleicher Interessenlage durch eine andere rechtliche Gestaltung erreicht werden soll, die nur den Sinn haben kann, dem gesetzlichen Verbot zu entgehen ( Grüneberg, in: Palandt, BGB, 77. Auflage 2018, § 306a Rn. 2; BGH, Urteil v. 08.03.2005 - XI ZR 154/04, NJW 2005, 1645, 1646).

    Dass der BGH für § 306a BGB eine "andere rechtliche Gestaltung" fordert (BGH, Urteil v. 08.03.2005 - XI ZR 154/04, NJW 2005, 1645, 1646) ist weit auszulegen.

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Auszug aus LG Kiel, 19.03.2018 - 6 O 351/15
    Zwar geht der BGH davon aus, dass ein verletzungsbedingt tatsächlich erbrachter Arbeitsaufwand dann einen ersatzfähigen Schaden darstellt, wenn der Arbeitsleistung nach der Verkehrsauffassung ein Marktwert zukommt (vgl. BGH, Urteil v. 24.11.1995 - V ZR 88/95, NJW 1996, 921).
  • OLG Schleswig, 03.11.2017 - 16 W 135/17
    Auszug aus LG Kiel, 19.03.2018 - 6 O 351/15
    Das OLG Schleswig hat in der Folge seine Auffassung nochmals bekräftigt, dass Personalkosten, IT-Kosten und Refinanzierungskosten unabhängig von der gesonderten Fragestellung der pauschalisierten Berechnung als nicht adäquat-kausal verursachte Kosten überhaupt nicht in Rechnung gestellt werden dürfen und es sich insoweit im Lichte der höchstrichterlichen Rechtsprechung überhaupt nicht um erstattungsfähige Schadenspositionen handele (vgl. OLG Schleswig, Beschluss v. 03.11.2017 - 16 W 135/17).
  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus LG Kiel, 19.03.2018 - 6 O 351/15
    Eine Ausnahme zu diesem Grundsatz besteht aber dann, wenn durch Entgelte für Neben- oder Zusatzleistungen die Kosten, die der Verwender im eigenen Interesse aufbringt, auf den Vertragspartner abgewälzt werden (vgl. BGH, Urteil v. 21.04.2009 - XI ZR 78/08, NJW 09, 2051, 2052).
  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus LG Kiel, 19.03.2018 - 6 O 351/15
    Daneben sind auch solche Klauseln nicht kontrollfähig, die das Entgelt für eine zusätzlich angebotene Sonderleistung festlegen, wenn hierfür keine rechtlichen Regelungen bestehen ( Grüneberg , in: Palandt, BGB, 77. Auflage 2018, § 307 Rn. 41, 48, 49; BGH, Urteil v. 18.04.2002 - III ZR 188/01, NJW 2002, 2386).
  • BGH, 08.02.2011 - XI ZR 3/10

    Bemessung des Streitswerts im Verbandsprozess nach dem Interesse der

    Auszug aus LG Kiel, 19.03.2018 - 6 O 351/15
    Die einzelnen Anträge waren dabei ausgehend von den Wertangaben des Klägers in der Klageschrift (vgl. OLG Schleswig, Beschluss v. 08.02.2011 - XI ZR 3/10) wie folgt zu bewerten: je 20.000,- EUR für die Anträge 1. a) (1), (1a), (2), (2a) und (3); je 5.000,- EUR für die Anträge 1. b) (1) und (2); 4,59 EUR für den Antrag zu 3.
  • BGH, 06.12.2006 - XII ZR 97/04

    Bindung an die schriftlich erklärte Bereitschaft zur Abstammungsbegutachtung

    Auszug aus LG Kiel, 19.03.2018 - 6 O 351/15
    Soweit der BGH diese Fallgruppe als "Klagänderung im Sinne einer Klageerweiterung" bezeichnet (vgl. BGH, Beschluss v. 06.12.2006 - XII ZR 97/04, NJW 2007, 909), kann dahinstehen, ob damit tatsächlich eine privilegierte Klagerweiterung im Sinne des § 264 Nr. 2 ZPO gemeint ist.
  • OLG Koblenz, 30.09.2010 - 2 U 1388/09

    Unwirksame AGB-Klauseln bei Webhosting-Vertrag

  • BGH, 18.02.2015 - XII ZR 199/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Betreibers eines Freizeitbades:

  • LG Kiel, 12.12.2014 - 17 O 164/14

    Pauschale Erhebung von Rücklastschriftkosten: Verstoß gegen das Umgehungsverbot

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht